Rechtsanwalt Martin Stoltnow
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Die GmbH ist in Deutschland wohl die populärste Gesellschaftsform.

 

Allerdings bietet diese Rechtsform auch erhöhten Beratungsbedarf, auch wenn der Gesetzgeber zuletzt versucht hat, diese Gesellschaftsform zu reformieren und die Gründung zu standardisieren.

Ob allerdings die Verwendung festgelegter Formulare oder die Gründung einer Unternehmergesellschaft immer die richtige Lösung für den Gründer ist, sollte individuell im Vorfeld geklärt werden.

 

Auch nach der Gründung sind wichtige gesetzliche Regelungen zu beachten, die im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und/oder der Geschäftsführung und natürlich Dritten einzuhalten sind.

 

Beispielhaft zu nennen sind:

-Haftung des Geschäftsführers,

-Insolvenzantragspflichten auch der Gesellschafter,

-Führung der Gesellschafterlisten,

-Pflichten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handelsregister

-Angaben im Gesellschaftsvertrag

 

 

 

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