Immobilientransaktionen für Private
Der An-oder Verkauf einer Immobilie stellt jedenfalls für eine Privatperson sowohl finanziell als auch rechtlich eine einschneidende, komplexe Situation dar. Wer diese auf die leichte Schulter nimmt, riskiert viel!
Entsprechende Beratung im Vorfeld sollte deshalb ein Muss sein!
Gewerbemietrecht
Aufgrund der weniger restriktiven gesetzlichen Regelungen, die vorwiegend durch die Rechtsprechung geprägt werden, ist besonders bei der Verhandlung und Ausarbeitung dieser Verträge im Vorfeld des Vertragsschlusses große Sorgfalt geboten.
Aber auch die Durchsetzung der vertraglichen Rechte und Pflichten für eine Vertragspartei auch unter Anwendung der neuesten Urteile des BGH ist eine wichtige Aufgabe für den "Anwalt des Vertrauens".
Wohnraummietrecht beinhaltet u.a.
-rechtssichere Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung des Gesetz
-Rechte und Pflichten im Mietverhältnis,
-Sicherung der Zahlungsansprüche für Vermieter,
-Mietminderung,
-Schönheitsreparaturen und deren wirksame Überwälzung,
-formwirksame Mieterhöhungen,
-Kündigung und einvernehmliche Vertragsaufhebung,
-Verwertung oder Sicherung der Kaution,
-Übergabe oder Abnahme des Miet- oder Pachtobjektes,
-Zahlungs-, Kündigungs- und Räumungsverfahren vor Gericht,
-Beratung bei alternativen Wohnformen (Senioren-WG, Generationen-Wohnen),
-Heimvertragsrecht
Nachbarrechte und-pflichten
Ob nun eine zu hohe Hecke oder Lärm aus Nachbars Garten, in diesem Rechtsgebiet spielen Emotionen eine große Rolle.
Insbesondere wegen den in einigen Fällen einzuhaltenden Formalien (Vorschaltung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens) und natürlich wegen der diversen einzuhaltenden und teilwise unbekannten Gesetze und Verordnungen sollte frühzeitig ein fachkundiger Anwalt zu Rate gezogen werden.
Maklerecht
Wohnungseigentumsrecht
Welcher Laie kennt sich schon genau aus im Dickicht der Fragen zu Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, der Rechte und Pflichten der Gemeinschaft der eigentümer, des Verwaltungsbeirats, der Versammlung, zu Fragen der Jahresabrechnung, des Wirtschaftsplans, des Protokolls, zur Rücklagenbildung, der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung?
Qualifizierter Beratungsbedarf besteht dabei sowohl für Bauträger, Hausverwalter und natürlich insbesondere für Wohnungseigentümern.