Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Ein Auto oder doch wenigstens ein Zweirad gehört so gut wie zu jedem Haushalt.
Auch als Fußgänger nimmt man zwangsläufig am Straßenverkehr teil und kann damit auch von dessen Folgen betroffen sein.
Ganz nebenbei nimmt auch die Regelungsdichte bei Gesetzen und Verordnungen, die diese Thematik betreffen, stetig zu.
Die gesetzlich dabei vorgesehene Absicherung aller Betroffener durch eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs trägt diesem Umstand einerseits Rechnung und sorgt für eine
Mindestabsicherung, führt aber auf der anderen Seite auch dazu, dass bei der Schadensabwicklung eventuell mit einer Versicherung um die Ansprüche "gerungen" werden muss.
Insoweit kann nur empfohlen werden, sich dabei von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, damit Ihnen sämtliche Rechte erhalten bleiben und Ihnen neben den Unannehmlichkeiten des Unfalles nicht
noch weitere Schwierigkeiten entstehen.
Dabei kann Ihnen ein versierter Anwalt nicht nur bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung helfen, sondern er kann auch die entsprechenden Meldungen an eigene Versicherungen, die
Beauftragung eines Sachverständigen oder die Abwicklung mit der Krankenkasse bearbeiten.
Aber auch die Lösung von Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung eines Pkw und Vertragsfragen rund um das Kraftfahrzeug können Sie von
einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Straßenverkehrsrecht erwarten.
Im OWi-Bereich dreht sich dabei alles um den Bußgeldbescheid...oberster Grundsatz sollte dabei sein:
"Gegenüber den Behörden nur die Mindestangaben machen, zu mehr ist der Beschuldigte nicht verpflichtet!"