Rechtsanwalt Martin Stoltnow
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Über das Portal www.schadenfix.de besteht die Möglichkeit sich online an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind.

 

Grundsätzlich kann jedem Geschädigten an dieser Stelle nur empfohlen werden, die Schadenabwicklung nicht nur mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers abzuwickeln, sondern einen auf das Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

 

Unter dem Stichwort "Schadensmanagement" können einzelne Ansprüche des Geschädigten in der Regulierung der Versicherung nämlich völlig "unter die Räder" kommen oder eventuell nur teilweise reguliert werden.

 

Genannt sollen hier nur beispielhaft die 25,- € Pauschale für Post/Telekomausgaben oder nicht gewährte aber zustehende Reparaturkostenpositionen in der Rechnung der Werkstatt werden.

 

Die Kosten des eingeschalteten Anwalts muss in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers erstatten.

 

 

 

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