Rechtsanwalt Martin Stoltnow
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Die Bedeutung dieses Rechtsgebiets ergibt sich bereits daraus, dass in jedem bundesdeutschen Haushalt mehrere Versicherungsverträge bestehen. Man denke nur beispielhaft an die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung oder die Lebensversicherung.

 

Rechtlich ist dieses Gebiet momentan stark in Bewegung, da mit den Reformen des Versicherungsvertragsrechts (VVG 08 und VVG 09=GKV-WSG) wesentliche Grundsätze der Rechtsanwendung grundlegend reformiert wurden.

Daraus ergeben sich natürlich auch Streitpunkte, die die Einschaltung eines Anwalts notwendig machen können.

Dies um so mehr, da dieses Rechtsgebiet stark durch die Verwendung von die gesetzlichen Regelungen ergänzenden und modifizierenden Versicherungsbedingungen geprägt ist.

 

Beispielhaft sind zu nennen:

 

  • Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
  • Haftpflichtversicherung und Verkehrsunfall
  • Ansprüche aus der (privaten) Krankenversicherung
  • Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU und BUZ)
  • Beratung und Unterstützung nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall, Einbruch, Diebstahl, Beschädigung, Ablauf der Versicherungszeit, Einhaltung der Informationspflichten),
  • Vertretung gegenüber der Versicherung
  • Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Beratung durch Versicherungsvermittler
  • Prüfung von Versicherungsbedingungen

 

 

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