Rechtsanwalt Martin Stoltnow

Vergütungsgesetz(RVG), Beratungshilfe und PKH, Honorarvereinbarung

Die Vergütung des Anwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Vergütungsgesetz (RVG).

 

Es ist aber natürlich auch möglich für die Tätigkeit eine Vereinbarung über die Vergütung zwischen Anwalt und Mandant zu treffen.

 

Darüber hinaus hilft der Staat den Personen, die sich die gesetzlich geschuldete Vergütung nicht leisten können mit der Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe.

 

Einen guten Überblick über die entstehenden Kosten bietet der nachfolgende Kostenrechner.

 

Einen detailierteren Einblick in die  Grundlagen der Anwaltsvergütung bietet folgende Seite.

 

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